AGB

Zu Ihre Information

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

1) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

3) Reservierte Zimmer stehen dem Gast von 14.00 Uhr am Anreisetag bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

4) Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer. Sollten vereinbarte Zimmer, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.

5) Bei Um-bzw. Abbestellungen von reservierten Zimmern werden in Rechnung gestellt:

            Bis 4 Wochen vor Anreisedatum kostenfrei

            Bis 20 Tage vor Anreisedatum 50% des Zimmerpreises

            Bis 5 Tage vor Anreisedatum 75% des Zimmerpreises

            4 Tage und weniger vor Anreisedatum 100% des Zimmerpreises

      Jeweils abzüglich ersparter Aufwendungen ( Frühstück)

6) Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.

7) Die aus vorgenannten Leistungen entstehenden Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung zahlbar, ohne jeden Abzug und in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung.

8) Für den Verlust oder Beschädigungen mitgebrachter Gegenstände haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter. Eine Haftung von Wertsachen übernimmt das Hotel nur , wenn sie an der Rezeption gegen schriftliche Bestätigung abgegeben werden.